Unsere Kanzlei
Unser Leitbild
Wir sind die Anwaltskanzlei im Herzen von St. Gallen. Als Rechtsanwälte helfen, beraten und erarbeiten wir gemeinsam mit
Ihnen Lösungen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Wir haben langjährige Erfahrung im Zivilrecht, insbesondere im
Familienrecht (Scheidung, Erbschaft, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht), Vertrags- und Baurecht. Aber auch bei strafrechtlichen
Auseinandersetzungen können wir auf ein breites Fachwissen zurückgreifen. Unser vernetztes Denken und die Fähigkeit,
Zusammenhänge schnell zu erfassen, ist eine unserer Stärken als Juristen. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei unternehmen wir an
Ihrer Stelle und in Ihrem Sinne alles rechtlich Zulässige, prozessökonomisch Vertretbare und taktisch Sinnvolle, um Ihre
Interessen optimal zu vertreten und zu schützen. Beim Verhandeln sind wir offen und lösungsorientiert, in der Sache aber
mit der notwendigen Härte. Wenn es die Interessenlage verlangt, scheuen wir auch die behördliche Auseinandersetzung und
den Prozess nicht – wenn notwendig bis zur letzten Instanz. Die Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und absolute Diskretion
sind oberstes Gebot.
Als Familienunternehmen arbeiten wir eng zusammen und verfolgen den Grundsatz des voneinander Lernens. Ein enger
Austausch mit unserer Klientschaft und in unserem Team ist ein grosser Bestandteil unseres Erfolgsrezepts. Unsere
Mandanten können stets auf eine kompetente Stellvertretung zählen.
Als öffentliche Notare haben wir zudem die Möglichkeit, für Sie alle wesentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen
(Ausnahme: Beurkundung von Grundstückgeschäften) vorzunehmen.
Unsere Tätigkeitsgebiete
Als kleine Rechtsanwaltskanzlei im Herzen der Stadt St. Gallen verstehen wir uns als Spezialisten in folgenden Tätigkeitsgebieten:
Allgemeines Vertragsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Arbeitsrecht
Ausländerrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungsrecht/Notariat
Erbrecht Familienrecht Gesellschafts- und Firmenrecht
Haftpflicht- und Versicherungsrecht Mietrecht Opferhilferecht
Sozialversicherungsrecht Steuer- und Abgaberecht Strafrecht
Strassenverkehrsrecht Verwaltungsrecht Werkvertragsrecht
Das Erstgespräch
Honorierung
Unser Honorar bemisst sich in der Regel nach einer pro Mandant individuell getroffenen Honorarvereinbarung.
Deren Ausfertigung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Merkblatt zur Bemessung des Anwaltshonorars.
Fehlt eine individuelle Honorarvereinbarung, werden alle Leistungen unabhängig davon, ob innerhalb oder ausserhalb eines
Verfahrens erbracht, als Zeithonorar zum mittleren Honoraransatz zuzüglich Barauslagen und Mehrwertsteuer gemäss der
staatlichen Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten des Kantons St. Gallen (HonO; sGS 963.75) in Rechnung gestellt.
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